
Ernährungsberatung bei Bulemie / Ess- Brechsucht

Essgestörtes Verhalten ist nicht generell als krankhaftt zu werten. Es gibt sehr viele Menschen, die ohne ernsthaft Schaden zu nehmen, mit gestörtem Essverhalten leben. Als gesund ist es dennoch ebenfalls nicht einzustufen. Denn es besteht immer die Gefahr, dass sich daraus eine manifeste Essstörung entwickelt, die weitreichende gesundheitliche Probleme nach sich zieht.
Die Bulimie ist eine Essstörung die von einem Wechsel von „Fressattacken“ und dem gleichzeitigen Versuch der Gewichtsreduktion characterisiert ist. Ebenso typisch ist der Kontrollverlust während der Essanfälle und das anschließend absichtlich herbeigeführte Erbrechen.


Ursachen:
Folgende Punkte spielen bei der Entstehung einer Bulimia Nervosa eine entscheidende Rolle:
- vererbte Disposition
- gesellschaftliche Erwartungen, wie Schlankheitsideale und Rollenbilder,
- individuelle, psychische Faktoren, wie z.B. ein Mangel an Selbstwertgefühl sowie
- bestimmte familiäre Konstellationen.
Hinzu kommen Konditionierungen, die eine übermäßige Nahrungsaufnahme und anschließendes Erbrechen auslösen. Eigentlich neutrale Sinnesreize wie Langeweile oder „Essen im Fernsehen“, lösen bei Erkrankten körperliche Reaktionen wie Speichelfluss oder Insulinausschüttung aus.

Symptome:
An Bulimia Nervosa Erkrankte sind nicht zwangsläufig untergewichtig. Die Erkrankung tritt im ganzen Gewichtsspektrum auf. Neben dem selbst herbeigefühten Erbrechen werden auch extreme Diäten, exzessiver Sport und die Einnahme von Abführmitteln (Laxantien) zur Gegenregulation nach Essanfällen benutzt.Die Häufigkeit der Essanfälle variiert von mehrmals täglich bis zu mehrtägigen Pausen. Betroffene können einerseits das Gefühl haben während der Essanfälle komplett die Kontrolle über die Essmenge zu verlieren, andererseits können die Anfälle aber auch geplant stattfinden. Körperschemastörungen (sich zu „dick“ fühlen – unabhängig vom Gewicht) und gestörte Selbstwahrnehmung sind weitere Symptome.
Mögliche Folgen:
Ein Kaliummangel kann zu Herzrhythmusstörungen führen.
Magensäure passiert die beim Erbrechen die Speiseröhre und Mundhöhle. Das kann zu gereizter Speiseröhre, Barrettsyndrom und im Extremfall zu Speiseröhrenkrebs führen. Die Säure greift in der Mundhöhle den Zahnschmelz an und führt zu demineralisierung der Zähne. Eindringen der Magensäure in Speicheldrüsen kann zu Schwellungen und Entzündungen führen.
Störungen weiterer Elktrolyte und je nach Auprägung der Erkrankung alle Folgeerkrankungen einer Magersucht sind ebenfalls möglich.

Diagnose:
Folgende Punkte werden zur Diagnose einer Bulimia Nervosa herangezogen:
- unwiderstehliche Gier nach Nahrungsmitteln.
- dauernde Beschäftigung mit Essen.
- „Fressattacken“, bei denen in kürzester Zeit extrem große Mengen an Nahrung gegessen wird.
- an „Fressattacken“ anschließende kompensatorische Maßnahmen wie:
- Ennahme von Diuretika, Abführmitteln, Appetitzüglern etc.
- selbstinduziertes Erbrechen
- extreme sportliche Betätigung
- lange Fastenoerioden
- ständige Angst vor einem zu „dick“ werden.
- Definieren einer scharfen Gewichtsgrenze.
- evtl. Vorgeschichte mit einer andere Essstörung, wie Magersucht oder Binge-Eating.

Ernährungstherapie:
Einer Essstörung sollte keinesfalls ausschließlich mit ernährungstherapeutischer Beratung begegnet werden. Körperliche und psychische Problemen sollten in jedem Fall parallel zu den ernährungstherapeutischen Maßnahmen behandelt werden. Eine sogenannte multimodale Therapie hat die größten Aussichten auf Erfolg. Das bedeutet, das Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Ernährungstherapeuten gemeinsam Unterstützung bieten. Unsere Ernährungstherapeuten arbeiten auf Ihren Wunsch hin eng mit den anderen Fachdisziplinen zusammen.
In der Ernährungstherapie geht es in erster Linie darum wieder ein „normales“ Essverhalten zu erlernen. Ihre Einstellung zu Makronährstoffen wie Fett, Kohlenhydraten und Protein kommen auf den Prüfstand. Unsere Ernährungstherapeuten erklären Ihnen Funktion und Wichtigkeit für einen gesunden Stoffwechsel.
Gemeinsam mit unseren Ernährungstherapeuten erarbeiten die Erkrankten eine individuelle Ernährungsstrategie.

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Unsere Ernährungsexpertinnen haben neben einem Studium der Oecotrophologie oder Ernährungswissenschaften eine Zusatzqualifikation als Ernährungstherapeut*in oder Ernährungsberater*in bei einem der anerkannten Ausbildungsinstitute erworben. Um das Zertifikat führen zu dürfen, sind unsere Therapeut*innen verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen aus dem ernährungswissenschaftlichen Themenfeld teilzunehmen.

Bei allen Fragen zur Ernährungstherapie und unseren Online-Kursen steht Ihnen unsere Hotline jederzeit, kostenfrei zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns anzurufen. Unter unserem Festnetzanschluss (0251 14118988) und unserer Hotlinenummer (0800 1411898) freuen wir uns auf Ihren Anruf.



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Ob Sie sich anmelden, das Kontaktformular nutzen oder uns anrufen. Wir teilen Ihnen direkt mit, wieviel Beratungseinheiten bezuschusst werden und wie hoch der Zuschuss und Ihr Eigenanteil sein wird.



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Welche Krankenkasse übernimmt die Ernährungsberatung?
Nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine Online Ernährungstherapie / -beratung. Wir arbeiten mit den Kassen zusammen und wissen wie Hoch Ihr Eigenanteil sein wird. Einige Kassen, wie die die energie BKK, Merck BKK oder die BKK-Melitta-hmr haben besondere Konditionen. Beantragung und Abrechnung des Zuschusses übernehmen wir für Sie.
Wie viele Beratungen werden von der Krankenkasse bezuschusst?
In der Regel werden 5 Beratungseinheiten bezuschusst. Darin sind eine 60minütige und vier 30minütige Beratungen enthalten. Einige Krankenkassen fallen jedoch aus dem Muster. So gibt es beispielsweise bei der IKK-Südwest 6 Beratungen und bei der BKK-Melitta-Plus zwischen 4 und 12 Beratungen (je nach Erkrankung). Wir haben eine Datenbank mit den entsprechnenden Informationen. Schreiben Sie uns an: info@nutri-gmbh.de
Wann wird eine Ernährungsberatung von der Krankekassen bezahlt?
Für die Unterstützung der Krankenkasse benötigen Sie eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ oder Überweisung zur Ernährungsberatung. Das Formular finden Sie bei uns im Download. Den Antrag bei der Krankenkasse und die Abrechnung des Krankenkassenzuschusses übernehmen wir für Sie.
Wie läuft eine Ernährungsberatung ab?
Wenn die Beratung von der Krankenkasse genehmigt ist kann es losgehen. In viele Fällen ist es sinnvoll vor der ersten Beratungseinheit eine Zeit Ernährungstsgebuch zu führen. In der Ersten Einheit geht es um die sogenannte Anamnese. Dabei lernen sich Ernährungstherapeutin und Patient genauer kennen. Die Therapeutin erkundigt sich über alle Aspekte der Gesundheit der Patientin. Denn: Es ist wichtig den ganzen Menschen zu betrachten und nicht nur das im Vordergrund stehende ernährungsrelevante Problem. In der Regel ist noch Zeit auf das Ernährungsprotokoll einzugehen und erste Verbesserungen an der Ernährung vorzuschlagen. In den folgenden Beratungen werden die ernähurngsrelevanten Erkrankungen genau unter die Lupe genommen, erklärt und die Ernährung weiter optimiert. Immer mit dem Ziel Ihr Wohlbefinden zu steigern. Die Themenauswahl wird auch durch Sie mitbestimmt – Sie und Ihre Krnakenkasse bezahlen für eine Eins-Zu-Eins Betreuung: also richten Sich unsere Therapeutinnen nach Ihren Wünschen.