§1. Inkrafttreten
Mit Eingang der Zahlung des im Kostenvoranschlag/Beratungsvertrag ausgewiesenen Eigenanteils des Kunden auf Bank- bzw. PayPal Konto der nutri GmbH kommt ein Vertrag unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der nutri GmbH zustande. Die Vertragsparteien einigen sich ausschließlich auf die in diesen AGB beschriebenen Leistungen. Gegenstand des Vertrages sind Ernährungsberatung und Ernährungstherapie (im Folgenden nur „Ernährungstherapie“ genannt).
§2.Leistungsbeschreibung:
Die Ernährungstherapie wird ausschließlich von Oecotrophologen oder Ernährungswissenschaftlern mit Zertifizierung für die Ernährungsberatung ( von VDOE, DGE, VFED oder QUTHEB) durchgeführt. Die Zertifikate werden regelmäßig durch Nachweis von Fortbildung aktualisiert. Art und Umfang der Ernährungstherapie sind im Beratungsvertrag festgehalten. Die Beratung erfolgt unter Schweigepflicht. Mit Zustimmung des Kunden wird nach erfülltem Beratungsvertrag der behandelnde Arzt über Verlauf und Erfolg der Ernährungstherapie informiert
§3.Terminausfall / Umsetzungszeitraum:
Die nutri GmbH ist bemüht alle im Beratungsvertrag vereinbarten Leistungen im vereinbarten Zeitraum zu erbringen. Falls die nutri GmbH Beratungstermine nicht einhalten kann wird in Abstimmung mit dem Kunden ein Ersatztermin durchgeführt. Kann ein Termin von Kundeseite nicht wahrgenommen werde, so ist die nutri Gmbh und der/die Therapeutin unverzüglich zu benachrichtigen. Sollte die Benachrichtigung später als 24 Sunden vor Terminstart erfolgen, so wird ein Ausfallhonorar von 80% des im Beratungsvertrag vereinbarten Betrages fällig. Sollte der Terminausfall krankheitsbedingt sein wird kurzfristig gegen Vorlage eines Attests ein Ersatztermin vergeben. Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums ist möglich, muss aber begründet und von der nutri GmbH genehmigt werden.
§4.Therapeutenwechsel:
Sollte von Seiten des Kunden ein Wechsel des Ernährungstherapeuten gewünscht werde, so ist dies während des laufenden Vertrages einmalig, gegen eine Wechselgebühr von 25€ möglich.
§5.Nebenabsprachen / Zusatztermine:
Nebenabsprachen jeglicher Art zwischen Therapeut und Kunden sind untersagt. Buchungen von zusätzlichen Terminen oder anderen Zusatzleistungen sind grundsätzlich nur über die nutri GmbH zu tätigen. Eine Übertragung der im Beratungsvertrag vereinbarten Leistungen auf Dritte ist nicht möglich.
§6.Technische Voraussetzungen:
Ein Reibungsloser Ablauf der Ernährungstherapie kann nur gewährleistet werden wenn der Kund folgendes, betriebsbereit bereitstellt:
• Computer oder Tablet mit Mikrofon, Kamera und Tonausgabe
• Internetzugang mit ausreichender Datenübertragungsrate für die Videosprechstunde
• Bei vereinbarter Telefonberatung muss ein funktionstüchtiger Telefonanschluss vorhanden sein.
Verursacht die nutri GmbH Verzögerungen oder Ausfall wegen technischer Probleme wird die verlorene Zeit an die laufende Beratungseinheit angehängt oder ein Ersatztermin vergeben.
Sollte die Ursache für Verzögerung oder Ausfall auf technische Probleme auf Kundenseite zurückzuführen sein, werden aus Kulanz bis zu 30min. zusätzliche Beratungszeit pro Beratungsvertrag von der nutri GmbH gewährt.
§7.Stornierung:
Storniert der Kunde den Beratungsvertrag vor Beginn der ersten Beratungstermins fällt eine Stornierungsgebühr von 50% des im Vertrag genannten Eigenanteils an. Nach Beginn der Ernährungstherapie ist keine Stornierung mehr möglich. Stornierung durch die nutri GmbH: siehe unter 8.
§8.Kostenerstattung / Krankenkasse
Eine Bezuschussung durch die Krankenkasse ist pro Patient nur einmal innerhalb von 12 Monaten möglich. Die nutri GmbH klärt vor Beginn der Ernährungstherapie die Förderfähigkeit durch die Krankenkasse. Beantragung und Abrechnung erfolgt ausschließlich über die nutri GmbH. Sollte eine Bezuschussung durch die Krankenkasse nicht genehmigt werden behält sich die nutri GmbH vor, den Beratungsvertrag ersatzlos zu stornieren. In diesem Fall wird dem Kunden der volle Eigenanteil zurückerstattet.
§9. Datenschutz
Gemäß DSGVO speichert die nutri GmbH folgende persönlichen Daten des Kunden, ausschließlich zur Erfüllung der im Beratungsvertrages vereinbarten Leistungen: Vor-, Zunahme, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Versichertennummer bei der Krankenkasse, ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, Laborwerte (wenn nötig und vorhanden). Die Zustimmung zur Weitergabe der Daten an den beratenden Ernährungstherapeuten ist unerlässlich und Teil des Beratungsvertrages. Persönliche- und Gesundheitsdaten werden zwischen der nutri GmbH und dem beratenden
Ernährungstherapeuten ausschließlich verschlüsselt übertragen. Einer Weitergabe zum Zwecke der Beantragung und Abrechnung des Krankenkassenzuschusses stimmt der Kunde ebenfalls mit
Annahme des Beratungsvertrages zu. Speicherung der Daten über das Ende Beratungsvertrages hinaus erfolgt nur im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO. Entsprechend unserer Datenschutzerklärung kann durch Kundenwunsch eine sofortige und umfassende Löschung aller persönlichen Daten erwirkt werden.
§10. Haftungsausschluss
Für Schäden die sich aus der ernährungstherapeutischen Beratung ergeben haftet der jeweils durch die nutri GmbH eingesetzte Ernährungstherapeut. Alle Ernährungstherapeuten die fvon der nutri GmbH sind über eineBerufshaftpflicht versichert. Die nutri GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die nutri GmbH nur, sofern
wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu dem vereinbarten Rechnungsbetrag. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der nutri GmbH
§11. Abschlusserklärung
Erweiterungen und Veränderungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabsprachen sind unwirksam.
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