Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen aus unseren unzähligen Beratungsgesprächen zusammengestellt. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden. Wir beraten Sie gerne Persönlich! Kostenlose Bundeweite Hotline: 0800 1411 898 / Mail: info@nutri-gmbh.de
Die Kosten bzw. Ihr Eigenanteil hängt davon ab, bei welcher Krankenkasse Sie versicherten sind. In der Regel werden zwischen 60% und 100% der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Ihr Eigenanteil liegt dabei zwischen 0,00€ und 145€ für 5 Sitzungen. Teilen Sie uns über dieses Kontaktformular mit bei welcher Krankenkasse sie versichert sind und Sie eine unverbindliches Angebot/Kostenvoranschlag. Kostenlose Hotline: 0800 1411 898
Sie benötigen einen Computer/Tablet mit Mikrofon und Kamera. Es ist keine besondere Software nötig! Sie bekommen einen Link von unserer Ernährungstherapeutin per Email zugesandt. Damit können Sie sich unkompliziert in die Ernährungsberatung einklinken! Sollte es trotzdem Probleme geben erreichen Sie unseren technischen Support kostenfrei unter: 0800 1411 898
Nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine Online Ernährungstherapie / -beratung. Wir arbeiten mit den Kassen zusammen und wissen wie Hoch Ihr Eigenanteil sein wird. Einige Kassen, wie die die TechnikerKrankenkasse, Merck BKK oder die BKK-Meltta-Plus haben besondere Konditionen. Beantragung und Abrechnung des Zuschusses übernehmen wir für Sie.
In der Regel werden 5 Beratungseinheiten bezuschusst. Darin sind eine 60minütige und vier 30minütige Beratungen enthalten. Einige Krankenkassen fallen jedoch aus dem Muster. So gibt es beispielsweise beivder IKK-Südwest 6 Beratungen und bei der BKK-Melitta-Plus zwischen 4 und 12 Beratungen (je nach Erkrankung). Wir haben eine Datenbank mit den entsprechnenden Informationen. Schreiben Sie uns an: info@nutri-gmbh.de
Für die Unterstützung der Krankenkasse benötigen Sie eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ oder Überweisung zur Ernährungsberatung. Das Formular finden Sie bei uns im Download. Den Antrag bei der Krankenkasse und die Abrechnung des Krankenkassenzuschusses übernehmen wir für Sie.
Wenn die Beratung von der Krankenkasse genehmigt ist kann es losgehen. In viele Fällen ist es sinnvoll vor der ersten Beratungseinheit eine Zeit Ernährungstsgebuch zu führen. In der Ersten Einheit geht es um die sogenannte Anamnese. Dabei lernen sich Ernährungstherapeutin und Patient genauer kennen. Die Therapeutin erkundigt sich über alle Aspekte der Gesundheit der Patientin. Denn: Es ist wichtig den ganzen Menschen zu betrachten und nicht nur das im Vordergrund stehende ernährungsrelevante Problem. In der Regel ist noch Zeit auf das Ernährungsprotokoll einzugehen und erste Verbesserungen an der Ernährung vorzuschlagen. In den folgenden Beratungen werden die ernähurngsrelevanten Erkrankungen genau unter die Lupe genommen, erklärt und die Ernährung weiter optimiert. Immer mit dem Ziel Ihr Wohlbefinden zu steigern. Die Themenauswahl wird auch durch Sie mitbestimmt – Sie und Ihre Krnakenkasse bezahlen für eine Eins-Zu-Eins Betreuung: also richten Sich unsere Therapeutinnen nach Ihren Wünschen.
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